Pflegeberatung
Pflegeleicht Pflegeberatung
Pflegeberatungsgespräche und Schulungen
(§ 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI)
Die Pflegeberatungsgespräche (§ 37 Abs. 3 SGB XI) bieten eine wertvolle Unterstützung, um Informationen über die verschiedenen Pflegeleistungen, Hilfsmittel und Entlastungsangebote zu erhalten.
Pflegeberatungsgespräche helfen dabei, individuelle Bedürfnisse zu klären und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität zu entwickeln. Ziel ist es, die Betroffenen und ihre Familien bestmöglich zu informieren und zu entlasten.
Pflegeberatungsgespräche sind ab Pflegegrad 1 freiwillig und kostenlos. Ab Pflegegrad 2 bei ausschließlichem Pflegegeldbezug sind diese sogar verpflichtend und dienen als Nachweis gegenüber der Pflegekasse, dass die häusliche Pflege sicher gestellt ist.
Darüber hinaus können Pflegebedürftige, deren Angehörige und Pflegepersonen an Pflegekursen und individuellen häuslichen Schulungen (§ 45 SGB XI) teilnehmen, welche speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Manche Pflegekassen übernehmen die Kosten der Schulung für Teilnehmende, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegen muss.
Die Schulungen vermitteln wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um den Alltag besser zu bewältigen, die Selbstständigkeit zu fördern oder sogar Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Themen können beispielsweise die richtige Handhabung von Hilfsmitteln, Tipps zur Körperpflege oder Strategien zur Vermeidung von Erkrankungen und Problemlagen umfassen.
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