Alltagsbegleitung & Entlastung
Pflegeleicht Pflegeberatung
Wer zahlt was? Die tägliche Unterstützung wird in der Regel über den Entlastungsbetrag (§ 45b) von monatlich 131 € finanziert. Dieser steht allen Pflegegraden für qualitätsgesicherte Dienste zur Verfügung. Benötigen pflegende Angehörige hingegen eine stundenweise Vertretung, um selbst eine Pause einzulegen, greift ab Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege (§ 39). Diese bietet ein jährliches Budget (gemeinsames Jahresbudget) von bis zu 3539€ für flexible Ersatzbetreuung im eigenen Zuhause.
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